Parkscheiben-Rechner
Parkscheibe nach StVO korrekt einstellen.
Häufige Fragen
Wie stellt man die Parkscheibe richtig ein?
Laut § 13 StVO muss die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt werden. Wer um 14:17 Uhr parkt, stellt die Scheibe auf 14:30 Uhr. Wer genau um 14:00 Uhr oder 14:30 Uhr ankommt, stellt auf diese exakte Zeit ein. Die Parkzeit beginnt mit dem auf der Scheibe eingestellten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn man die Parkscheibe falsch einstellt?
Wer die Parkscheibe zu früh oder gar nicht einstellt, riskiert ein Bußgeld. In Deutschland beträgt das Bußgeld für Parken ohne oder mit falscher Parkscheibe in der Regel 15 Euro. In Wiederholungsfällen oder bei längerem Überziehen kann das Bußgeld höher ausfallen.
Gilt die Parkscheibenpflicht auch sonntags?
Das hängt von der jeweiligen Parkzone ab. Die zulässige Parkdauer und die Geltungszeiten sind auf dem Parkschild angegeben. Viele Zonen sind werktags von 9 bis 18 Uhr oder ähnlichen Zeiten gültig, aber nicht an Sonn- und Feiertagen. Es gilt immer das Schild vor Ort.
Darf man die Parkscheibe auf eine frühere Zeit einstellen?
Nein. Die Parkscheibe darf nicht auf eine frühere Zeit als die tatsächliche Ankunftszeit eingestellt werden. Das Verstellen auf einen früheren Zeitpunkt gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Parkscheibe richtig einstellen: Die StVO-Regel erklärt
Die Parkscheibe ist in Deutschland ein einfaches, aber rechtlich klar geregeltes Instrument. § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, wie sie einzustellen ist: auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft. Wer die Regel kennt, spart sich Ärger und Bußgelder.
Was bedeutet „nächste halbe Stunde”?
Kommt man um 9:07 Uhr an, stellt man auf 9:30 Uhr. Kommt man um 9:33 Uhr an, stellt man auf 10:00 Uhr. Bei genau 9:00 Uhr oder 9:30 Uhr stellt man auf diese Zeit selbst ein. Die Parkzeit beginnt ab der eingestellten Uhrzeit – nicht ab der tatsächlichen Ankunft. Das gibt einem bis zu 30 Minuten Puffer.
Wie lange darf man parken?
Die erlaubte Parkdauer ist auf dem jeweiligen Parkschild angegeben – typischerweise 1 oder 2 Stunden. Die Abfahrtszeit berechnet sich aus der auf der Scheibe eingestellten Zeit plus der erlaubten Dauer. Wer um 9:07 Uhr ankommt und 1 Stunde parken darf, muss bis spätestens 10:30 Uhr wieder weggefahren sein.