Pendlerpauschale 2026

Steuerersparnis berechnen – neu: 38 Cent ab dem 1. Kilometer. Inkl. Homeoffice-Pauschale und Vergleich zu 2025.

Nur Tage mit tatsächlicher Fahrt – ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.

Steuerlich absetzbar: max. 210 Tage à 6 € = max. 1.260 € pro Jahr.

Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr
Pendlerpauschale
Werbungskosten gesamt Pendlerpauschale + Homeoffice
Über Pauschbetrag Wirksam über 1.230 € AN-Pauschbetrag
Werbungskosten vs. Pauschbetrag
1.230 €

Häufige Fragen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das bisherige Stufenmodell (0,30 Euro für km 1–20, 0,38 Euro ab km 21) entfällt. Besonders Pendler mit kurzen Arbeitswegen profitieren von dieser Änderung deutlich.

Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn. Maßgeblich ist ausschließlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Angesetzt wird nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.

Nicht am selben Tag. An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, gilt die Pendlerpauschale. An Tagen, an denen Sie überwiegend im Homeoffice arbeiten, gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 210 Tage, also 1.260 Euro pro Jahr). Über das Jahr verteilt lassen sich beide Pauschalen gut kombinieren.

Das Finanzamt berücksichtigt für Arbeitnehmer automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro als Werbungskosten – auch ohne Belege. Nur der Betrag Ihrer tatsächlichen Werbungskosten, der über diese 1.230 Euro hinausgeht, senkt zusätzlich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Rechner zeigt Ihnen, ob und wie weit Sie diesen Betrag überschreiten.

Sie können alle Tage ansetzen, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Urlaubs- und Krankheitstage, Homeoffice-Tage und arbeitsfreie Tage zählen nicht. Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche mit 30 Urlaubstagen und rund 10 Feiertagen ergeben sich in der Regel etwa 210 bis 220 Bürotage im Jahr.

Pendlerpauschale 2026: Das neue einheitliche System

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer. Das bisherige Stufensystem (0,30 Euro für km 1 bis 20, danach 0,38 Euro) entfällt ersatzlos. Wer bisher weniger als 21 Kilometer pendelte, profitiert am stärksten von der Vereinfachung, da für diese Strecken der Satz um 8 Cent pro Kilometer gestiegen ist.

Wann lohnt sich die genaue Berechnung?

Ein echter Steuervorteil entsteht erst, wenn die gesamten Werbungskosten den automatisch gewährten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Wer 15 km pendelt und 220 Tage im Jahr fährt, kommt auf rund 1.254 Euro allein aus der Pendlerpauschale – und überschreitet die Schwelle damit knapp. Längere Strecken, mehr Tage oder zusätzliche Werbungskosten (Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeitrag, Fachliteratur) verstärken den Effekt erheblich.

Pendlerpauschale und Homeoffice klug kombinieren

Wer hybrid arbeitet, kann beide Pauschalen im Jahresverlauf kombinieren: 0,38 Euro pro Kilometer für jeden Bürotag und 6 Euro für jeden Homeoffice-Tag (maximal 210 Tage). Wichtig: Beide Regelungen schließen sich pro Tag gegenseitig aus – eine saubere Dokumentation der Büro- und Homeoffice-Tage ist deshalb Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt beide Ansätze akzeptiert.

ToolBasis – Pendlerpauschale 2026: Steuerersparnis berechnen