Midijob-Nettorechner 2026
Netto im Übergangsbereich exakt berechnen – mit offizieller Gleitzonenformel und Vergleich zum regulären Job.
Häufige Fragen
Ein Midijob (Übergangsbereich) ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttolohn zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro (Stand 2026). In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die stufenlos bis zur oberen Grenze auf den vollen Satz ansteigen. Der Versicherungsschutz bleibt voll erhalten – auch die Rentenansprüche werden auf Basis des Vollbeitrags berechnet.
Die Beiträge werden nicht auf das volle Bruttoeinkommen berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Diese wird mit der Gleitzonenformel nach § 20 SGB IV ermittelt. Für 2026 lautet die vereinfachte Formel: AN-Basis = 1,431639227 × Brutto − 863,2784538. Auf diesen Wert werden die halben Beitragssätze aller Versicherungszweige angewendet.
Nein. Im Midijob bleiben die Rentenansprüche vollständig erhalten. Der Arbeitgeber zahlt seinen Beitragsanteil auf die fiktive Gesamtbeitragsbasis (nicht auf die reduzierte AN-Basis), wodurch die Differenz ausgeglichen wird. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Minijob, bei dem keine eigenen Rentenansprüche erworben werden.
Nein. Die vergünstigte Gleitzonenregelung gilt nur für das erste Beschäftigungsverhältnis. Wer neben einem Hauptjob mit voller Sozialversicherungspflicht einen Midijob als Zweitjob ausübt, zahlt auf den Zweitjob volle Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem gilt für Zweitjobs automatisch Steuerklasse 6, was zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen führt.
Midijob 2026: Wie die Gleitzone funktioniert
Der Midijob – offiziell Übergangsbereich – schließt die Lücke zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Wer zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto im Monat verdient, zahlt weniger Sozialversicherungsbeiträge als reguläre Arbeitnehmer – und behält trotzdem vollen Versicherungsschutz. Ab Januar 2026 gilt die neue Untergrenze von 603 Euro, die an den gestiegenen Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt ist.
Warum Standard-Brutto-Netto-Rechner hier versagen
Die meisten Gehaltsrechner im Internet berechnen SV-Beiträge pauschal als Prozentsatz des Bruttos. Im Midijob funktioniert das nicht: Die beitragspflichtige Einnahme wird mit einer gesetzlich festgelegten Gleitzonenformel aus dem Arbeitsentgelt abgeleitet (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Wer diese Formel nicht kennt, rechnet entweder zu viel oder zu wenig an Abgaben – und trifft falsche Entscheidungen über Stundenumfang oder Gehaltshöhe.
Der Unterschied zur Lohnsteuer im Midijob
Wichtig: Die Lohnsteuer wird im Midijob auf das volle Bruttoeinkommen berechnet, nicht auf die reduzierte SV-Basis. Wer in Steuerklasse 1 unter dem Grundfreibetrag von rund 12.096 Euro jährlich verdient (also unter etwa 1.008 Euro monatlich), zahlt in der Regel keine Lohnsteuer. Erst bei höheren Midijob-Einkommen oder ungünstigen Steuerklassen (5 oder 6) werden Lohnsteuerabzüge relevant.