Brutto-Netto-Rechner

Nettogehalt sofort berechnen – alle Steuerklassen, Kirchensteuer, Bundesland und Kinderlosenzuschlag.

Ledig, geschieden, verwitwet (ab 2. Jahr)
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Häufige Fragen

Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete. Steuerklasse 2 für Alleinerziehende mit Kinderfreibetrag. Steuerklasse 3 wählt der besserverdienende Partner einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, kombiniert mit Klasse 5 beim anderen. Steuerklasse 4 gilt für verheiratete Paare mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse 5 hat der Partner mit dem niedrigeren Einkommen. Steuerklasse 6 wird für ein Zweit- oder Nebenbeschäftigungsverhältnis verwendet und hat die höchste Steuerlast, da kein Grundfreibetrag abzuziehen ist.

Arbeitnehmer ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent auf den Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung. Der normale Arbeitnehmeranteil beträgt 1,8 Prozent des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen also 2,4 Prozent. Wer mindestens ein Kind hat, zahlt nur den regulären Anteil von 1,8 Prozent.

Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent aller Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Der SolZ entfällt, wenn die jährliche Lohnsteuer eine Freigrenze nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt diese bei etwa 18.130 Euro Jahres-Lohnsteuer, was grob einem Jahresbrutto von 96.000 Euro entspricht. Erst darüber folgt zunächst eine Milderungszone, dann der volle Satz von 5,5 Prozent.

Das Bruttogehalt ist das vertraglich vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Davon werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile an der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Was übrig bleibt, ist das Nettogehalt, das auf das Konto ausgezahlt wird.

Ein 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung in Höhe eines zusätzlichen Bruttomonatsgehalts. Es erhöht das Jahresbruttoeinkommen und wird wie normaler Arbeitslohn mit dem persönlichen Durchschnittssteuersatz besteuert. Da das Jahreseinkommen steigt, kann die Steuerprogression leicht höher ausfallen als bei regulären Monatsgehältern.

Brutto-Netto-Berechnung: Was steckt dahinter?

Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttoarbeitslohn nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie den Arbeitnehmeranteilen an den vier Sozialversicherungszweigen. Wesentliche Faktoren sind Steuerklasse, Bundesland (für die Kirchensteuer), Kinderzahl und der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse.

Wie berechnet sich das Nettogehalt?

Für die Lohnsteuer wird zunächst das zu versteuernde Einkommen ermittelt: Bruttolohn abzüglich Werbungskosten- (1.230 €) und Sonderausgabenpauschale (36 €) sowie dem Grundfreibetrag (12.096 €). Darauf wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet. Die Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich prozentual auf den Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 66.150 € für KV/PV und 96.600 € für RV/AV.

Steuerklassen und Arbeitgeberkosten im Überblick

Steuerklasse 3 bietet dem besserverdienenden Ehepartner den größten Vorteil durch das Ehegattensplitting – belastet dafür den anderen Partner mit Klasse 5 deutlich. Klasse 4 ist für ähnliche Einkommen oft sinnvoller, da sie Nachzahlungen beim Jahresausgleich vermeidet. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Bruttogehalt noch seinen SV-Anteil: Bei 3.500 € Brutto kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber real rund 650–700 € mehr im Monat.

ToolBasis – Brutto-Netto-Rechner: Nettogehalt sofort berechnen